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Steuern für getrocknete Schweineohren

Von Exit in - 20. Oktober 2006, 13:12 7 Kommentare

Wie mir gerade mitgeteilt wurde, hat das Bundesfinanzministerium die Besteurung von getrockenten Schweineohren geregelt. Ist das getrocknete Ohr nämlich für den Menschen genießbar, so wird es mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz belegt. Ist das getrocknete Ohr hingegen nicht für den menschlichen Verzehr geeignet, so muss man den vollen Satz bezahlen.

Soweit ich informiert bin ist das Knabben am Ohr der Freundin/des Freundes nach wie vor steuerbefreit.

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7 Kommentare

1

Markus
20. Oktober 2006, 13:27 #

Boah, ich bin froh, dass die steuerrechtliche Unsicherheit in Bezug auf die getrockneten Schweineohren endlich einmal geklärt wurde.

Man fühlt sich gleich viel besser. Danke für die wichtige Info.

Da sage noch einer, unsere Finanzämter kümmerten sich nicht um die Klärung bedeutender Steuerbelange.

2

Michael
20. Oktober 2006, 13:48 #

Ein Meilenstein!
Schweineohren, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind werden mit dem erhöhten USt-Satz belegt. Das resultierende Schweinefilet unterliegt aber dem ermäßigten Satz. Die Frage ist, wer bezahlt die Differenz? Der Schweineohrenankäufer und zu schlachtendes Schwein Verkäufer? Versucht der Staat nur noch Schweineohren die auch zum menschlichen Verzehr geeignet sind zur Mästung zuzulassen? Die Konsequenzen sind unübersehbar!

3

sabbeljan
20. Oktober 2006, 13:54 #

ich kenn schweineohren nur als gebäck, aber das nur am rande.

wäre das mit der freund/freundin-beknabberung nicht eine tolle steueridee für herrn sarrazin?

4

The Exit
20. Oktober 2006, 13:56 #

Die gebackenen Schweineohren sind ja zum menschlichen Verzehr bestimmt, allerdings sind sie kein Schlachtabfall. Aber auch hier gilt der ermäßigte Satz.

was die steuern auf ohrenknabbern angeht, man sollte das pauschal besteuern.

5

blog.POTHE.DE
20. Oktober 2006, 15:05 #

Trackback von blog.POTHE.DE: Getrocknete Schweineohren

Der Amtsschimmel hat mal wieder gewiehert: Das in einem ordentlichen Staat viel geregelt werden muss, ist klar. Aber was sich das Bundesministerium der Finanzen vor ein paar Tagen leistete, stellt vieles in den Schatten: Es wurde festgelegt, dass getro...

6

rag
20. Oktober 2006, 16:18 #

Sehr geehrte Herr Exit!
Dieses Schweineohrenschreiben des Bundesfinanzminister ist seit Jahren ein “running gag” in der Finanzverwaltung.

Ihr Vorschlag eine Steuern auf Ohrenknabbern einzuführen, wird sicherlich Berlins Finanzsenator erfreuen. Allerdings bin ich dafür, dass nur der Beknabberte die Steuer schuldet – allenfalls sollte der Knabbernde als Haftungschulder in Anspruch genommen werden. Oder sind Sie für das Halbeinkünfteverfahren?

7

jo
22. Oktober 2006, 15:20 #

Es ist überhaupt nicht einzusehen Ohrenknabbern pauschal zu besteuern. Ich zahle doch nichts für ihre perversen Neigungen! Also echt jetzt.

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