Wie mir gerade mitgeteilt wurde, hat das Bundesfinanzministerium die Besteurung von getrockenten Schweineohren geregelt. Ist das getrocknete Ohr nämlich für den Menschen genießbar, so wird es mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz belegt. Ist das getrocknete Ohr hingegen nicht für den menschlichen Verzehr geeignet, so muss man den vollen Satz bezahlen.
Soweit ich informiert bin ist das Knabben am Ohr der Freundin/des Freundes nach wie vor steuerbefreit.


